Emailadresse Inklusivnutzer nach Kündigung wieder erhalten / behalten

Gelöst

Hallo liebes Telekom-Team,

 

leider musste ich aus diversen Gründen meinen langjährigen Telekom-Vertrag kündigen. Die Kündigung bzw. das Abschalten des Anschlusses wurde termingerecht am 08.01.2018 durchgeführt. Leider habe ich nicht bedacht, dass meine hauptsächlich genutzte Emailadresse eine Inklusivnutzer-Adresse ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese aufgrund einer familiären Änderung nicht als Inklusivnutzer, sondern als Freemail angelegt habe. Nun wollte ich gestern meine Emails abrufen, was natürlich leider nicht funktioniert hat. Die Service-Mitarbeiter der Hotline (hatte 5 Gespräche diesbezüglich) welche sehr nett und freundlich waren, bestätigten mir, dass meine Inklusivnutzer-Adresse mit dem Vertrag gekündigt wurde. Auf meine Nachfrage, ob diese denn sofort wieder frei verfügbar wäre oder die Adresse für 90 Tage (ist bei einer selbst durchgeführten Änderung der Emailadresse voreingestellt und muss bei Bedarf abgewählt werden) gesperrt ist. Die Kollegen glaubten (sie wussten es nicht) dass diese wieder sofort verfügbar wäre und vielleícht schon wieder vergeben. Ich solle probieren, diese erneut zu registrieren.

 

Wenn ich das versiche, wird mir gesagt, dass die Adresse ungültig oder bereits vergeben ist. Also demnach wäre sie nicht mehr verfügbar. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass diese wieder direkt vergeben wurde. Denn ich nutze diese bereits seit 2011 und davor war diese auch nicht vergeben, also warum sollte ausgerechnet innerhalb 12-24 Stunden jemand ausgrechnet DIESE Adresse nutzen wollen. Ich gehe eher davon aus, dass diese wirklich gesperrt wurde, zumal ich mich zwar nicht im Emailcenter anmelden kann, ABER ich kann mich mit der Emailadresse im Kundencenter anmelden. Als Benutzername wird mir dann die Emaladresse OHNE "t-online.de) angezeigt.

 

Die Suche im Forum hat ergeben, dass man mit dem Formular "Auftrag zur Übertragung der E-Mail-Adresse/vorhandener E-Mails sowie Änderung oder Löschung der E-Mail-Adresse" nutzen kann. Auf dem Formular steht aber auch ausdrücklich, dass diese nicht für Inklusivnutzer genutzt werden kann. Was ist denn un richtig. Sollte das Formular doch genutzt werden können, muss ich dann den Punkt "löschen" oder"freigeben" wählen, damit ich wieder direkt diese Adresse nutzen kann?

 

Im Grunde genommen könnte ich auch eine neue nehmen, aber erstens ist es die Adresse vorname.nachname@t-online.de und zweitens bin ich in sehr vielen Bereichen (auch behördlichen) mit dieser Emailadresse registriert und möchte diese daher sehr gerne weiterhin nutzen. Zumal ich auch nicht ALLE Stellen im Kopf habe, bei denen ich registriert bin, welche aber ggfs. wichtig ist.

 

Achja...die Hauptnutzeradresse existiert und funktioniert noch, wurde aber bereits aufgrund der automatischen Email "Möchten Sie Ihren Telekom-Login nach Kündigung beibehalten" welchen man nach der Abschaltung erhält von mir in einen Freemail-Account gewandelt, so dass ich die Inklusvnutzer selbst nicht verwalten kann.

 

Vielleicht kann mir in diesem Fall jemand vom Team Telekom behilflich sein.

4 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @C-F, vielen Dank für Ihre Anfrage, willkommen in der Telekom hilft Community.

Auf Seite 2 der Kündigungsbetätigung steht:

"Nutzen Sie diese Funktionalitäten an Ihrem Anschluss? Bitte denken Sie daran, Ihre Daten zu sichern. Als Hauptnutzer des E-Mail-Postfachs können Sie nach dem Vertragsende noch sechs Monate auf Ihre Nachrichten und das Kundencenter zugreifen, auf die MagentaCLOUD noch 60 Tage. Anders bei zusätzlichen Postfächern (Inklusivnutzern): Diese löschen wir direkt zum hier genannten Kündigungstermin. Wie Sie Ihre Daten sichern und bei Bedarf den Zugang zum Kundencenter behalten, erfahren Sie unter
www.telekom.de/daten-sichern-bei-kuendigung"

Da das leider nicht durchgeführt wurde, kam es zur automatischen Kündigung der Inklusivnutzer. Ein zusätzlicher Warnhinweis wird leider nicht an die betroffenen Inklusivnutzer-E-Mail-Adressen geschickt, das hätte sicherlich einiges an Ärger erspart, da bin ich bei Ihnen.
Wie ich aber gerade gesehen habe, haben meine Kollegen vom Kundenservice die beiden betroffenen E-Mail-Adressen freigeben können, somit ist glücklicherweise eine Neueinrichtung und Weiternutzung der E-Mail-Adressen als Freemail möglich.

Viele Grüße
Jonas J.

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Lösung
Hallo Luca.Feldhaus,

ich habe Ihre Daten, die Sie über das Kontaktformular gesendet haben, gesehen. Ich habe soeben die E-Mail Adresse wie gewünscht freigegeben.

Gruß
Sebastian S.

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Lösung
Hi @Michael Schneider_3,

vielen Dank für die Daten. Das Fax ist angekommen und wir so schnell wie möglich von der entsprechenden Abteilung bearbeitet. Sieht soweit alles gut aus.

Gruß
Sören M.

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Telekom hilft Team

Hi @muc80337_2 und @rainer1809,

es gibt zwei verschiedene Ausgangslagen, daher handhaben wir es teilweise unterschiedlich. Es gibt Fälle, wo wir E-Mail Adressen von Inklusivnutzer vorzeitig freigeben können - es kann aber auch sein, dass es nicht (mehr) möglich ist.

Aber ihr habt Recht, hier muss natürlich eine einheitliche Arbeitsweise her. Sorry für das Hin und Her, ich passe mein Posting gleich mal an. 😊

VG
Ina B.

Telekom hilft Team
@Stenis
Das Formular ist eingegangen, danke. Eine Kollegin war hier sogar schon dran. Den Rest klären wir dann morgen, ich melde mich im Laufe des Tages bei dir.

Viele Grüße & eine gute Nacht
Ina B.

@muc80337_2  schrieb:

Auch funktioniert mit einem Freemail-Account sync-plus nicht mehr.


@muc80337_2 

CardDAV und CalDAV stehen bei Freemail auch nicht zur Verfügung.

 

Hallo an Euch allen,

ich habe leider das selbe Problem. Mein Vertrag wurde heute bei der Telekom gekündigt. Könnte mir hierzu jemand direkt helfen und meine Inklusiv-Mail wieder freigeben.

Danke im Voraus.

Hallo und willkommen in der Community, @ConcreteRunner ,

auch bei Ihnen gilt: Sie können es versuchen, hierüber die E-Mailadresse vorzeitig freigegeben zu lassen:

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/uebertragung-oder-loeschung-der-e-mail-adress...

Hallo @ConcreteRunner

wie von @zimso vorgeschlagen. Das Formular ausfüllen und an die angegebene Adresse senden.

Gruß

Jürgen Wo.

Hallo

Ich habe das mit dem Inklusivnutzer leider auch überlesen. Ich dachte immer die Emailadresse meiner Frau ist eine eigene Freemailadresse! Könnten sie mir auch helfen diese schnellstmöglichst freizugeben?

Gruss

hubmoritz

Telekom hilft Team
Hallo @hubmoritz,

wie hier schon geschrieben wurde, ist es leider grundsätzlich nicht möglich, die Inklusivnutzer E-Mail Adressen vorzeitig freizugeben, tut mir leid.

Liebe Grüße
Nicole G.

@hubmoritz  schrieb:
Könnten sie mir auch helfen diese schnellstmöglichst freizugeben?

Du brauchst Hilfe beim Ausfüllen des Formulars???

 

Füll das aus und man wird sehen ob da jemand was tut (nach meinem Verständnis entgegen Anweisungen von oben) - aber zähl nicht drauf. Die Teamies hier im Forum können das sowieso nicht machen.

Hallo, super funktioniert!

Ein Anruf bekommen und alles läuft!

Top!!

Gruß

Hallo @hubmoritz ,

das freut mich zu hören!

 

Es wäre schön und wirklich hilfreich, wenn @Nicole G. & @Jürgen Wo. mit eurem Sicherheitsteam nochmal abklärt, was geht und warum etwas nicht gehen sollte, eine möglichst einheitliche Line transparent gebt.

 

Bin der Meinung, wo eine E-Mailadresse eindeutig einem Vertragsaccount zugeordnet werden kann, sollte auf Antrag eine Freigabe immer erfolgen können - egal, ob alternativer Alias, Inklusivbenutzer oder Hauptadresse.

Hallo

Ich habe dazu das Formular ausgefüllt und kurz darauf kam der Anruf von einem netten sehr hilfreichem Mitarbeiter!

Der hat mich dann mit Geduld durch verschiedene Eingaben zum Erfolg gebracht!

Formular wurde hier irgendwo genannt!

Gruß

Hubmoritz

Telekom hilft Team
Hallo @zimso,

da gibt es nichts abzuklären, denn die offizielle Vorgabe ist, dass Inklusivnutzer nach einer Kündigung sofort wegfallen und weder vorzeitig aus der Karenz geholt werden dürfen noch sonstwie bearbeitet werden dürfen. Wenn es Kollegen gibt, die das dennoch tun, kann ich mir das nur so erklären, dass sie es evt. nicht besser wissen.

Liebe Grüße
Nicole G.

@Nicole G. :

kann bitte erklärt werden, worin sich die E-Mailadressen technisch unterscheiden, die freigegeben und die nicht freigegeben werden?

 

Bei Free-Mailadressen leuchtet es wegen der fehlenden personellen Identifizierbarkeit ein.

 

Bei allen anderen, die dann mit einem Vertragskonto verbunden sind, egal ob als primäre E-Mail, als 2. Alias oder als Inklusivnutzer nicht so wirklich.


@zimso  schrieb:

kann bitte erklärt werden, worin sich die E-Mailadressen technisch unterscheiden, die freigegeben und die nicht freigegeben werden?

 

Bei Free-Mailadressen leuchtet es wegen der fehlenden personellen Identifizierbarkeit ein.

 

Bei allen anderen, die dann mit einem Vertragskonto verbunden sind, egal ob als primäre E-Mail, als 2. Alias oder als Inklusivnutzer nicht so wirklich.


Es ist wohl ein rechtliches Thema. Der Nutzer einer Inklusivnutzeradresse muss nicht Vertragskontoinhaber sein. Da gibt es etliche Konstellationen, die bedenklich sein könnten.

@olliMD : da die Löschung zu 99 % doch vermutlich in Nichtwissen des Vertragsinhabers bei Kündigung geschieht, kann man das im Prozeß der Kündigung nicht besser abfangen, dass der Kündiger explizit anhaken muss, seine(n) Inklusivnutzer löschen zu lassen bzw. eine automatisierte E-Mail an das Postfach des Inklusivnutzers zu senden, dass das Postfach im Prozeß gekillt wird.

Dann hätte der 3. Nutzer zumindest selbst die Chance noch etwas zu retten. So ist er immer der Verlierer.

 

Ich kann auch nachvollziehen, dass der Auftrag nicht vom Nutzer des Inklusivnutzers erfolgen sollte, aber wenn das vom ehemaligen Anschlußinhaber erfolgt, sollte das nachträglich ermöglicht werden.


@zimso  schrieb:

Ich kann auch nachvollziehen, dass der Auftrag nicht vom Nutzer des Inklusivnutzers erfolgen sollte, aber wenn das vom ehemaligen Anschlußinhaber erfolgt, sollte das nachträglich ermöglicht werden.


Aber genau das ist doch das Problem. Der Anschlussinhaber hat dem Inclusivnutzer das Postfach überlassen und hat da eigentlich keine Rechte dran. Wie ein Admin....

Zumindest aber gegen den Vorschlag von @zimso, eine automatisierte E-Mail zur Vorwarnung auf die Löschung des Postfachs an den Inklusivnutzer zu schicken, sehe ich auch nichts im Wege stehen.

 

Und das mit den Rechten stimmt ja so auch nicht ganz. Der Vertragsinhaber kann jederzeit über das Kundencenter z. B. das Passwort der Inklusivnutzeradresse problemlos anpassen, um selbst Zugriff auf das Postfach zu erhalten. Warum sollte dieser also nicht auch die Möglichkeit erhalten, die Inklusivnutzeradresse im Falle der Kündigung freizugeben?

Der Prozess ist einfach zu intransparent für den Kündiger, wie auch für den 3.-Nutzer, der am Ende der Nahrungskette steht.

 

Das belegt jeder Beitrag zum plötzlich gelöschten Inklusivnutzers!


@zimso  schrieb:

Der Prozess ist einfach zu intransparent für den Kündiger, wie auch für den 3.-Nutzer, der am Ende der Nahrungskette steht.

 

Das belegt jeder Beitrag zum plötzlich gelöschten Inklusivnutzers!


Und davon gibt in der Regel täglich mehrere. Und das nur hier im Forum. Ich will gar nicht wissen, wie viele Beschwerden es darüber über die anderen Service-Kanäle gibt.

Wenn wenigstens eine E-Mail kommen würde "Achtung in 14 Tagen wird Ihr Postfach abgeschaltet wegen Kündigung des Hauptvertrages."

Ich habe folgendes Problem:

 

Ich hatte einen Telekomvertrag, der bis einschließlich 10.07.2020 ging.  Den habe ich fristgemäss gekündigt, da der Vertragspreis nicht mehr aktuell war und ich nur den aktuellen Preis zahlen wollte.  Online den Vertrag zu den neuen Konditionen zu verlängern ging leider nicht, so dass ich am letzten Vertragstag (10.07.2020) telefonisch das erledigen wollte.

Erstaunlicherweise war mein Anschluss aber schon früh um 5 tot und meine Vertrag inaktiv.

Statt einer Vertragsverlängerung habe ich nun am 10.07.2020 9:00  einen komplett neuen Vertrag bekommen, der auch erst am 15.07. freigeschalten worden ist.

Viel schlimmer ist es aber, dass meine ganzen Inklusivbenutzer weg sind und die brauche ich dringend.

Ich habe deswegen 2 sehr kritische Mails über das Beschwerdeformular geschickt und nach fast einer Woche immer noch keine Antwort bekommen (ausser der automatischen Antwort, dass man sich darum kümmert).

Passenderweise gabe es heute die Telefonrechnung für Juli 2020, wo mir der 10.07.2020 als Nutzungstag ausgewiesen.

 

Ich soll also Gebühren für einen Tag zahlen, an dem ich keinen Anschluss mehr hatte und mir deshalb die ganzen Inklusivbenutzer gesperrt worden sind. Meiner Meinung nach hätte es auch nie zu einer Abschaltung kommen dürfen, da ich den Vertrag noch vor den endgültigen Kündigungstermin verlängert habe.

 

Deswegen hoffe ich, dass mir jemand vom Telekom-Team helfen kann, meine Inklusivbenutzer wieder für mich zugänglich zu machen.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

 

 

 

@olafson1009 

Die Inklusivbenutzer sind nicht gesperrt wurden sondern weggefallen, genau wie in der Kündigungsbestätigung beschrieben. 

Gesperrt sind jetzt die Mailadressen für die Neuvergabe.

Zu beschweren gibt es da nichts, vielleicht deshalb keine Antwort. 

Aber die Adressen können auch vorher freigeschaltet werden dazu musst du allerdings dein  > Profil < befüllen. 

 


@olafson1009  schrieb:

Online den Vertrag zu den neuen Konditionen zu verlängern ging leider nicht, so dass ich am letzten Vertragstag (10.07.2020) telefonisch das erledigen wollte.

Erstaunlicherweise war mein Anschluss aber schon früh um 5 tot und meine Vertrag inaktiv.


Die paar restlichen Stunden des 10.7. machen den Kohl auch nicht fett.

Auch am Bereitstellungstag eines neuen Anschlusses kommt der Techniker nicht um 0 Uhr in der Früh sodass Du volle 24 Stunden des Anschalttages den Zugang nutzen kannst.

 

Aber auch wenn am letzten Vertragstag 10.7. der Anschluss erst um 24 Uhr deaktiviert werden würde, dann wäre der 10.7. zu spät gewesen um eine Verlängerung des Vertrages noch zu erwirken, die Telekomprozesse geben das nicht her.

 

Dass um 0 Uhr bzw. um 24 Uhr solche "Standardvorgänge" nicht bearbeitet werden können hängt auch mit den deutschen Gesetzen und vertraglichen Regelungen zusammen. Im Grunde genommen wird es durch die Einführung von BNG irgendwann so sein, dass man den An/Abschatezeitpunkt in einem IT-System so schedulen kann. Ist aber heutzutage nicht so.

 


@olafson1009  schrieb:
Meiner Meinung nach hätte es auch nie zu einer Abschaltung kommen dürfen, da ich den Vertrag noch vor den endgültigen Kündigungstermin verlängert habe.

Du hast den Vertrag gekündigt. Das geht einseitig. Du kannst den Vertrag aber nicht einseitig verlängern - weshalb es auch keine Verlängerung gab. Um eine Verlängerung hättest Du Dich spätestens zwei oder drei Tage früher kümmern müssen.

 

Das Kind ist nun in den Brunnen gefallen. Die Adressen der Inklusivnutzer gesperrt, die Inhalte (E-Mails, Adressbuch, Kalender, MagentaCLOUD) allesamt weg - hoffentlich hast Du die für Dich irgendwo gesichert. Das einzige was Du m.E. nun bewirken kannst ist die vorzeitige Freischaltung der E-Mail-Adressen, sodass Du im Neuvertrag nach Neuanlegen von Inklusivnutzern diese dort neu registrieren kannst.

Auch für den Hauptnutzer ist etwas zu tun, den auf den neuen Vertrag übertragen zu lassen - sonst droht dem in sechs Monaten nämlich dasselbe Schicksal Deiner bisherigen Inklusivnutzer.