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24.06.2012 15:22
18.10.2013 16:40
Gibt es für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts eine Frist und wo ist dies geregelt?
02.06.2014 16:34
03.06.2014 08:59
Guten Tag,
ich bin innerhalb des Wohnortes umgezogen und hatte einige Monate im Voraus den Umzug online beauftragt. Am 16.05.2014 wurde der Anschluss unter Mitnahme der Rufnummer wie gewünscht geschaltet. Beim Tarif Call @ Surf Comfort Speed änderte sich die Geschwindigkeit von VDSL 50 auf 25, was ich durchaus nachvollziehen kann, da aufgrund der Leitungslänge, die Dämpfung zugenommen hat.
Nachdem Renovierungs- und Umzugstress schaute ich im Kundencenter nach und stellte fest, dass die Vertragslaufzeit von neuem begann.
Darauf schickte ich am 26.05.2014 den Widerruf per Fax und 28.05.2014 per Email. Dieser blieb bis heute unbeantwortet, weshalb ich heute erneut eine Email schrieb und das Fax abschickte.
Auf ein Sonderkündigungrecht etc. wurde ich NICHT hingewiesen.
Können Sie mir weiterhelfen und eine Lösung anbieten.
MfG Zwenni11
03.06.2014 12:51
03.06.2014 15:15
04.06.2014 09:28
05.06.2014 12:37
Sehr geehrter Herr XX,
da es durch den Umzug, zu einer Änderung der Bandbreite von VDSL 50 auf VDSL 25 gekommen ist, kam ein neuer Vertrag mit neuer Vertragslaufzeit zustande.
Hierüber hätten sie informiert werden müssen, vor allem da Sie somit ein Sonderkündigungsrecht gehabt hätten.
Nur bei Umzügen, bei welchen alle Leistungen gleich bleiben, bleibt es beim gleichen Vertrag und somit bei der bestehenden Vertragslaufzeit.
Wir haben nun 2 Möglichkeiten:
1) Sie erhalten ein schreiben mit Bestätigung des alten Vertragsbeginns, XX.XX.2013 und wir vermerken dies auch so in unserem System.
2) Wir räumen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein.
Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie sich für unseren 1. Vorschlag entscheiden, sagen Sie uns kurz per E-Mail wie Ihre Entscheidung ausgefallen ist. Natürlich beantworten wir auch gerne weitere Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom hilft-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
Ich mache hiermit vom eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Bitte teilen Sie mir schriftlich das Beendigungsdatum des Vertrages mit, damit ich reibungslos unter Mitnahme der Hauptrufnummer XXX und der weiteren Rufnummern XXX und XXX zu einem anderen Anbieter wechseln kann.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
06.06.2014 09:23
Sehr geehrter Herr XXX,
wir bedauern Ihre Entscheidung, akzeptieren diese aber.
Wir würden Ihnen als Kündigungstermin den, XX.XX.2014 vorschlagen. Teilen Sie uns mit, ob Ihnen dieser Termin passt. Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie bis dahin bei einem neuen Anbieter einen neuen Auftrag stellen.
Teilen Sie uns mit, ob Sie mit diesem Kündigungstermin einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom hilft-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin mit dem Kündigungstermin XX.XX.2014 einverstanden.
Bitte schicken Sie mir die schriftliche Kündigung schnellstmöglich per Post zu.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
11.06.2014 17:09
11.06.2014 17:33
11.06.2014 19:31
12.06.2014 11:52
Sehr geehrter Herr Wagner,
wir haben den Kündigungsauftrag zum 30.06.2014 nun an unsere Kollegen von der Kündigungsbearbeitung weiter geben.
Sie erhalten automatisch eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom hilft-Team
Die Email blieb durch das Telekom-hilft Team bisher unbeantwortet. Um eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Abwicklung durch ihr Telekom-hilft Team!
Ich habe heute einen neuen DSL Komplettanschluss bei 1&1 mit Rufnummernmitnahme in Auftrag gegeben.
Dort schreibt der Anbieter unter angegebenem Link folgendes:
Zitat: "Informieren Sie unbedingt Ihren alten Anbieter, dass Sie die Kündigung stornieren oder den Termin verschieben möchten - ohne eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Verweisen Sie dazu auf den Wechselantrag, den 1&1 in Kürze einreichen wird."
http://hilfe-center.1und1.de/telefonie-c85241/rufnummernmitnahme-dsl-c84008/zu-1und1-c85208/telefona...
Was muss ich tun damit die Schaltung des DSL-Anschlusses und der Rufnummernportierung unmittelbar nach der Kündigung zum 30.06.2014 erfolgen kann?
...
Bitte leiten Sie dazu die nötigen Schritte ein, damit ich mit keinem Ausfall (Internet und Telefon unter der bekannten Rufnummer) zu rechnen habe.
...
Mit freundlichen Grüßen
XXX
12.06.2014 16:19
17.06.2014 08:43
19.06.2014 12:24
06.07.2014 12:53
06.07.2014 14:39
06.07.2014 15:08
Wir bitten darum, in unseren Service-Foren und -Newsgroups von
Vergleichen mit anderen Anbietern und Telekommunikationsunternehmen
nach Möglichkeit abzusehen. Das gilt auch dann, wenn T-Home den
Vergleich "gewinnt". Der Grund für diese Bitte ist möglicherweise etwas
kompliziert,aber wir wollen versuchen, den dahinter stehenden Gedanken
darzulegen:
1. Abwerbung für Mitbewerber hat in unserem Wirkungsbereich
prinzipiell zu unterbleiben, denn es geht hier ausschließlich
um Problemlösungen *mit* T-Home, "Rekrutierungen" für andere
Anbieter mag man vielleicht in dazu passenden Diskussionsgruppen
des Usenets - z. B. in "de.comm.provider.suche" - vornehmen, hier
können wir dies aus auf der Hand liegenden Gründen jedoch nicht
dulden.
2. Wenn wir Ersteres untersagen, sollte billigerweise auch die
vergleichende Werbung unterbleiben, in der T-Home besser
abschneidet. Mit "vergleichender Werbung" ist eben nicht nur
Werbung mit kommerziellen Interesse durch den Poster gemeint.
Denn nach Punkt 1 dürfen oder können sich die Angesprochenen
nicht wehren, zum anderen könnte man uns als Betreuern vorhalten,
dass wir innerhalb unserer Foren und Newsgroups für Mitbewerber
negative Vergleiche mittel- oder unmittelbar selbst erzeugen.
Damit das nicht falsch verstanden wird: Natürlich freuen wir uns über
positive Äußerungen zu unseren Produkten und Diensten! Dennoch sollten
wir einfach aus Gründen der Fairness davon absehen, derzeit
unzufriedene Nutzer in die Falle laufen zu lassen, falls diese Auf
Vergleiche ebenfalls mit Vergleichen antworten. Es wäre sehr nett,
wenn Sie bei künftigen Postings diese grundsätzlichen Erwägungen
berücksichtigen könnten. Dafür möchten wir uns im Voraus bedanken!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
13.02.2015 11:12
Hallo,
ich bin letztes Jahr umgezogen ohne Änderung der Leistung, demnach sollte sich ja eigentlich auch die Vertragslaufzeit nicht ändern.
Da wir demnächst umziehen wird dies nun leider relevant... im T-Punkt wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag noch bis zum 4.4. läuft und ich demnach spätestens bis zum 4.3. kündigen muss - wie ich jetzt im Kundencenter feststellen musste, hat sie sich leider im Jahr vertan - zum 4.4.2016 kann ich erst kündigen.
Soweit ich mich erinnere, wurde bei Umzugsauftrag auch gesagt, dass sich die Laufzeit nicht verlängert, daher würde ich mich über eine Klärung freuen.
Danke
Christian
17.02.2015 15:35
@grizou schrieb:
ich bin letztes Jahr umgezogen ohne Änderung der Leistung, demnach sollte sich ja eigentlich auch die Vertragslaufzeit nicht ändern.
@grizou schrieb:
Da wir demnächst umziehen wird dies nun leider relevant... im T-Punkt wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag noch bis zum 4.4. läuft und ich demnach spätestens bis zum 4.3. kündigen muss - wie ich jetzt im Kundencenter feststellen musste, hat sie sich leider im Jahr vertan - zum 4.4.2016 kann ich erst kündigen.
Hallo,
mein Fall ist ähnlich dem von zwenni.
Ich bin vor einem Jahr umgezogen hatte im voraus den Umzug telefonisch beauftragt.
Am 13.05.2014 wurde der Anschluss unter Mitnahme der Rufnummer wie gewünscht geschaltet. Beim Tarif änderte sich die Geschwindigkeit von VDSL 50 auf 25.
Heute entdeckte ich zufällig online im Kundencenter, dass die Vertragslaufzeit am 13.05.2014 von neuem begann.
Auf ein Sonderkündigungrecht etc. wurde ich damals NICHT hingewiesen.
Können Sie mir weiterhelfen und eine Lösung anbieten?
12.06.2015 09:38
Hallo tom998,
tom998 schrieb:
Am 13.05.2014 wurde der Anschluss unter Mitnahme der Rufnummer wie gewünscht geschaltet. Beim Tarif änderte sich die Geschwindigkeit von VDSL 50 auf 25.
Wenn sich bei einem Umzug die Geschwindigkeit von VDSL 50 auf 25 ändert, kann der Vertrag nicht nach den Erfordernissen des TKG mit den gleichen Leistungen fortgesetzt werden. Es entsteht damit ein Sonderkündigungsrecht, auf das die Mitarbeiter den Kunden hinzuweisen haben. Oder es wird mit dem Kunden ein neuer Vertrag vereinbart. Auch hier ist der Kunde zu informieren, dass sich eine neue Laufzeit von 24 Monaten ergibt.
tom998 schrieb:
Heute entdeckte ich zufällig online im Kundencenter, dass die Vertragslaufzeit am 13.05.2014 von neuem begann.
Auch in der damals Ihnen zugegangenen Auftragsbestätigung lässt sich in diesem Fall der Neustart der Vertragslaufzeit auslesen.
tom998 schrieb:
Auf ein Sonderkündigungrecht etc. wurde ich damals NICHT hingewiesen.
Die Mitarbeiter haben die eindeutige Anweisung und Pflicht, den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen und diesen Hinweis genauso eindeutig in unserer Kundendatenbank zu dokumentieren.
tom998 schrieb:
Können Sie mir weiterhelfen und eine Lösung anbieten?
Zunächst kann ich Ihnen anbieten, mir anhand Ihrer Kundendaten die damaligen Vorgänge genau anzuschauen.
Viele Grüße
Jürgen Wo.
22.07.2015 19:51
nun, das war 2012. Es hat sich bis jetzt (2015) scheinbar nichts getan, denn auch nach 3 Jahren wird weiterhin versucht, bei Umzug eine neue 2-Jahres-Laufzeit sowie höhere Monatsgebühren zu erheben. Ich frage mich allen Ernstes warum man bei der Telekom nicht endich einmal etwas dazu lernen möchte. Das Monopol auf die Leitungen ist die eine Seite, dass der Kunde KÖNIG ist, die andere. Würde man den Kunden fair behandeln, hätte die Telekom mit Sicherheit doppelt so viele Kunden, aber die Art und Weise wie man mit den Kunden umspringt, ist schlicht und einfach unmöglich.
27.07.2015 00:09 Zuletzt bearbeitet: 27.07.2015 00:09 durch den Autor
Es steht dir frei einen Umzug nach den Regelungen des TKG zu verlangen.
Sind nicht die gleichen Leistungen verfügbar steht es dir frei einen neuen Vertrag abzuschließen oder mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten zu kündigen.
24.08.2015 18:33
Sehr geehrtes Telekom Team,
wie ich hier lesen kann, gibt es seit paar Jahren schon das Problem mit dem Umzug.
Wir sind vor 1 Woche endgültig umgezogen. Den Telekom Vertrag haben wir mitgenommen Natürlich schon eher umgemeldet.
Doch letzte Woche ist mir aufgefallen, das mein Vertrag einfach verlängert wurde.
Die Hotline konnte nichts mehr machen, da die Wiederrufspflicht abgelaufen ist.Wobei ich sagen muss, das so gar nicht sichtbar ist, das der Vertrag verlängert wurde. Das Kind hatte, bei gleicher Leistung, einfach nur ein anderen Namen.
Also ging es an eine Beschwerdestelle. Diese nette Dame sagte mir, das Sie da auch nichts machen kann. Und Sie hat mir mal vorgelesen was mir angeblich erzählt wurde.
Angeblich habe ich zugestimmt zu diesem neuen Vertrag, habe ausdrücklich auf mein Sonderkündigungsrecht verzichtet und mir wurde auch mehrfach gesagt das es neu Vertrag ist.
Ich habe nie zugestimmt meinen Vertrag zu verlängern desweiteren wurde mir das Sonderkündigungsrecht nie angeboten. Das hätte ich nämlich angenommen, da mir bewusst war das die Telekom nicht viel bringt in der Stadt. Die Anschlüsse gehören meisten Kabel Deutschland oder so.
Da mir die Telekom aber die alten Leistung (DSL6000) bieten konnte, habe ich das so aktzeptiert. Aber nur den Vertrag mitzunehmen. KEINEN NEUEN! Also zu meiner alten Vertragslaufzeit. So wie es laut Telekommunikationsgesetz rechtens wäre.
Über das Forum wurde ja schon einigen geholfen um aus der ganzen Sache rauszukommen. Ich hoffe das auch mir geholfen wird.
Da auch einem geholfen wurde, der einen Brief an den Vorstand gesendet hat, erwäge ich auch diese Option.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
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